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Kinderschutz während der Corona-Pandemie: Abschlussbericht zur Zusatzerhebung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII anlässlich der SARS-CoV-2-Pandemie

Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) im Forschungsverbund DJI/TU Dortmund veröffentlicht einen abschließenden Bericht zur Zusatzerhebung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII anlässlich der SARS-CoV-2-Pandemie im Zeitraum Mai 2020 bis August 2021.

Die Zusatzerhebung wurde vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegeben, um aktuelle empirische Erkenntnisse über das Handeln der Jugendämter im Kinderschutz in Corona-Zeiten zu erhalten. Die AKJStat hat die Erhebung wissenschaftlich begleitet, die Daten ausgewertet und in verschiedenen Formaten über die Ergebnisse berichtet. Außer in Vorträgen und Zeitschriftenbeiträgen wurden die Ergebnisse insbesondere in insgesamt fünf Werkstattberichten veröffentlicht. Für den Abschlussbericht wird der finale Datenstand bis einschließlich August 2021 verwendet.

Da inzwischen Ergebnisse der vollständigen, amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zu den Gefährdungseinschätzungen für das Jahr 2020 und 2021 vorliegen, werden im Abschlussbericht vorzugsweise die amtlichen Daten berichtet. Die Daten der Zusatzerhebung werden zum Teil nur noch informatorisch dokumentiert. Im retrospektiven Vergleich mit den amtlichen Daten wird deutlich, dass die Ergebnisse der 8a-Zusatzerhebung den tatsächlichen Umfang der 8a-Verfahren systematisch leicht unterschätzt haben. Davon abgesehen werden die wesentlichen Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Zusatzerhebung jedoch im Nachhinein durch die amtlichen Daten bestätigt. Die Ziele dieses Berichtes sind vor diesem Hintergrund erstens die Dokumentation des Vorgehens und der berichteten Zwischenergebnisse und zweitens die Fortschreibung der Berichterstattung und ihre Aktualisierung auf den abschließenden Daten- und Recherchestand.

Insgesamt zeigen die Ergebnisse zu den 8a-Verfahren während der Corona-Pandemie von Anfang 2020 bis August 2021 eine überraschend große Konstanz gegenüber den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre. Die meisten Eckdaten zu den Merkmalen der von Jugendämtern bearbeiteten Verdachtsfälle haben sich auch in „Corona-Zeiten“ kaum verändert. Diese Erkenntnis hatte die AKJStat bereits in mehreren früheren Analysen herausgearbeitet, und sie bestätigt sich auch in der abschließenden Untersuchung. In der Verteilung der Verfahren über die Monate zeigen sich allerdings einige Besonderheiten, die wahrscheinlich auf Auswirkungen der Pandemie zurückzuführen sind. Die Analysen verdeutlichen, inwieweit die monatlichen Schwankungen mit der eingeschränkten Mobilität während der Kontaktbeschränkungen zusammenhängen.

Des Weiteren scheinen die Meldungen von Verdachtsfällen über die unterschiedlichen „Meldewege“ unterschiedlich stark von den Kontaktbeschränkungen beeinträchtigt worden zu sein. Am deutlichsten ist der Zusammenhang bei Schulen und der Kindertagesbetreuung. Die Meldungen der Personen, die selbst betroffen sind (Minderjährige selbst, Eltern) und die einiger Institutionen (Polizei/Gericht/Staatsanwaltschaft, Sozialer Dienst/Jugendämter, Andere Einrichtung/Dienst der Erziehungshilfe) sowie Bekannter/Nachbarn scheinen hingegen am wenigsten von der geringen Mobilität im Rahmen der Kontaktbeschränkungen beeinträchtigt worden zu sein.

Die differenzierten Befunde zu den Meldewegen zeigen zwar mögliche Auswirkungen der Kontaktbeschränkungen insbesondere für Meldungen aus Schulen und der Kindertagesbetreuung auf, dies widerspricht jedoch nicht der oben getätigten Aussage, dass insgesamt die Verteilungen der Merkmale der 8a-Verfahren bemerkenswert konstant geblieben sind. Dies erklärt sich dadurch, dass die Auswirkungen der Kontaktbeschränkungen bei genaueren Analysen nun zwar sichtbar werden, sie aber weiterhin insgesamt eher moderat erscheinen und sich zudem im Zeitverlauf teilweise ausgleichen.

Die Gesamttendenzen dieser Auswertungen lassen sich nicht für die kommunale Ebene und die hier organisierten Jugendämter verallgemeinern, da individuelle lokale Besonderheiten auf der kleinräumigen Ebene die Auswirkungen der Pandemie überlagern. In der aggregierten Betrachtung gleichen sich diese regionalen Eigentümlichkeiten teilweise aus, so dass sich hier die Besonderheiten der Jahre 2020 und 2021 leichter herausarbeiten lassen. Ähnlich große kommunale Unterschiede sind jedoch keine Besonderheit der 8a-Zusatzerhebung oder der Corona-Pandemie, sondern zeigen sich auch in Datenanalysen der amtlichen Statistiken der Vorjahre.

Da der Forschungsstand nahelegt, dass es aufgrund zusätzlicher Belastungen von Kindern, Jugendlichen und Familien während der Corona-Pandemie zusätzliche Gefährdungen gegeben haben müsste und nur ein Teil der Fälle überhaupt bekannt wird, ist nicht auszuschließen, dass trotz des Fallzahlenanstiegs das „Dunkelfeld“ nicht entdeckter Gefährdungen weiter gewachsen ist.

Der Abschlussbericht und weitere Informationen sind abrufbar unter:

www.akjstat.tu-dortmund.de/8a-zusatzerhebung

Kontakt:

Dr. Thomas Mühlmann

Dr. Julia Erdmann

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