KomDat Ausgabe: 2004/02
Editorial:
Für die Kinder- und Jugendhilfe hat ein "heißer Herbst" begonnen. Wer kann derzeit schon verlässlich voraussagen, wie die rechtlichen Grundlagen kurz- oder mittelfristig aussehen werden? Da ist einmal die Diskussion um das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) und insbesondere dem damit verbundenen geplanten Ausbau von Platzkapazitäten für unter 3-Jährige. Virulent sind derzeit ferner Überlegungen der Kommission zur Neuordnung der bundesstaatlichen Ordnung. Möglicherweise wird es Ende des Jahres eine Empfehlung geben, Teile der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Jugendhilfe auf die Länder zu übertragen.
Die aktuelle Ausgabe zeigt für die U3-Betreuung anhand bestehender regionaler Disparitäten die Notwenigkeit einer regelmäßigen Bedarfsfeststellung seitens der Jugendämter auf. Als Beitrag zur "Föderalismusdebatte" illustrieren Beispiele, dass im Bereich der "konkurrierenden Gesetzgebung" für die Jugendhilfe bei aller Kritik derzeit eine Balance zwischen Bundeszuständigkeiten zur Ermöglichung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Kompetenzen der Länder zur Gestaltung regionaler Lösungen, die vielfach allerdings noch gar nicht ausgeschöpft sind, besteht.
Das TAG - nicht nur eine finanzielle Herausforderung für die Kommunen
Durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) soll ein bedarfsgerechter Ausbau der Angebote für unter 3-Jährige in den westlichen Ländern bis zum Jahre 2010 erreicht werden. Dadurch werden sich die laufenden Ausgaben für Tageseinrichtungen um 1,765 Mrd. EUR erhöhen, denen Entlastungen aus anderen Jugendhilfebereichen in Höhe von ca. 209 Mio. EUR gegenüberstehen. Dieses Vorhaben stellt eine große Herausforderung für die Kommunen dar, da in den Modellrechnungen, die dem TAG zu Grunde liegen, davon ausgegangen wird, dass für einen bedarfsgerechten Ausbau bis zum Jahre 2010 zusätzlich 230.000 Angebote in Einrichtungen und im Rahmen von Tagespflege geschaffen werden müssten. Nachfolgend wird der Ist-Stand der Angebote für unter 3-Jährige nicht nur für die Länder, sondern vor allem für Landkreise und kreisfreie Städte dargestellt. Hiervon ausgehend wird entwickelt, mit welchen Herausforderungen bei der Bedarfsfeststellung in den Kommunen zu rechnen ist, jenseits der schwierigen Frage der Ausgleichsfinanzierung durch die Einsparungen auf Grund der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV).
Inhalt:
- KomDat 03/2004
- KomDat 01/2004