KomDat Ausgabe: 2003/02
Editorial:
"Gute und sichere Daten sind die unverzichtbare Basis für politisches Handeln und sachlichen Diskurs. Wer im öffentlichen Raum verantwortungsvoll argumentieren und agieren will, braucht belastbare Zahlen". Dieses bei Engstler/Menning (2003) nachzulesende Plädoyer der Familien- und Jugendministerin Renate Schmidt für empirisch fundierte Analysen in Erinnerung zu rufen, scheint angesichts der derzeitigen Debatte um ein "Drittes SGB VIII-Änderungsgesetz" angebracht, zumal man den Eindruck gewinnen kann, dass mitunter Diskussionsbeiträge auch im Gesetzgebungsverfahren an den empirischen Realitäten vorbeigehen.
Die Jugendhilfe sollte an dieser Stelle daran interessiert sein, ihr doch zunehmend gefestigteres Eigenwissen in die politische Debatte mit einzubringen. Beispielhaft hierfür sind die Stellungnahmen der Wohlfahrtsverbände. Hieran anschließend setzt die aktuelle Ausgabe von KomDat einen Schwerpunkt darauf, zu zwei zentralen vorgeschlagenen Änderungen - Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen sowie Hilfen für junge Volljährige - empirisches Wissen zusammenzutragen und zu bilanzieren.
Wer muss steuern?
Handlungsakteure und -optionen zur Strukturierung der Leistungserbringung gem. § 35a SGB VIII
Die in diesen Tagen im Bundesrat und mittlerweile im Bundestag debattierte Initiative zur Änderung des SGB VIII sieht u.a. eine Veränderung der Voraussetzungen zur Leistungsgewährung für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche vor. Die Vorschläge zielen darauf ab, die Voraussetzungen für die Leistungserbringung gem. § 35a SGB VIII enger zu fassen. Diese Position basiert sowohl auf Erfahrungsberichten aus Kommunen über zunehmende Fallzahlen und finanzielle Aufwendungen als auch auf einer insgesamt zu beobachtenden ansteigenden Ausgabenentwicklung (vgl. Deutscher Bundestag 2003). Darüber hinaus allerdings stützen sich die Vorschläge zu den Eingliederungshilfen in der Jugendhilfe nur sehr eingeschränkt auf statistisches Datenmaterial. Daher werden im Folgenden Ergebnisse aus der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik (KJH-Statistik) sowie aus weiteren Quellen zusammengetragen. Beim Blick auf diese Datengrundlage liegt die Frage nahe, inwiefern der Gesetzgeber auf die derzeit in hohem Maße heterogene Praxis überhaupt noch einwirken kann oder ob nicht vielmehr kommunale Jugendämter angesichts von vereinzelten "Fallzahlen- und Kostenexplosionen" zum Handeln aufgefordert sind.
Inhalt:
- KomDat 03/2003
- KomDat 01/2003