KomDat Ausgabe: 2006/01
Editorial:
Vor etwas mehr als einem Jahr titelte Reinhard Wiesner in KomDat »Föderalismuskommission gescheitert. Kinder- und Jugendhilfegesetz bleibt Bundesgesetz« (KomDat 3/04). Schon damals war aber klar: »Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.« Und so ist es wohl auch diesmal. Am 10.März hat der Bundestag erstmals den Entwurf eines Gesetzes für die entsprechenden Änderungen im Grundgesetz sowie eines dazugehörigen Begleitgesetzes beraten und anschließend in die Ausschüsse überwiesen.
Nach den geplanten Gesetzesvorhaben wird zwar die Gesetzgebungskompetenz für die Jugendhilfe beim Bund bleiben, allerdings werden die Länder die Möglichkeit erhalten, die Bestimmungen zu den Jugendämtern selbst zu regeln, sowie sie bei derzeitiger Rechtslage ab 2010 in die Lage versetzt werden, die Verfahrungsreglungen, also so etwas wie die rechtlichen Garanten für Prozessqualität in der Jugendhilfe, abweichend vom SGB VIII zu bestimmen. Somit gilt auch nach »TAG« und »Kick« für die Jugendhiilfe, nicht nur wachsam zu sein, »sondern auch die fachpolitischen Positionen und Argumente weiter zu schärfen« (Wiesner in KomDat 3/04) und empirisch zu fundieren.
Hochschulausgebildete Fachkräfte in KITAs - ein Nischenphänomen
Die Forderung, verstärkt hochschulausgebildete Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder einzustellen, ist nicht unbedingt neu. Sie wird schon seit den 1970er-Jahren diskutiert. Allerdings führte diese Diskussion nicht dazu, dass die Einstellung von Fachkräften mit Hochschulabschluss entscheidend vorangetrieben worden wäre, wobei diese Zurückhaltung weniger fachlichen Argumenten folgte, als vielmerh fiskalischer Natur ist. In jüngster Zeit erfährt die Diskussion um die Einstellung von hochschulausgebildeten Fachkräften in Kindertageseinrichtungen eine Wiederbelebung. Dies ist auf zwei Gründe zurückzuführen: Einerseits wurde durch den »PISA-Schock« der Bildungsauftrag der Tageseinrichtungen für Kinder stärker in den Mittelpunkt gerückt und zur Erfüllung dieses Auftrags eine bessere Qualifikation des Personals gefordert. Andererseits nutzen die Hochschulen durch den Bologna-Prozess die Möglichkeit, akkreditierte Studiengänge für den Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung einzurichten (vgl. Rauschenbach 2006).
Inhalt:
- KomDat 02/2006
- KomDat 03/2005