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KomDat Ausgabe: 2004/03

Editorial:

Über mehrere Wochen, ja Monate war die Kinder- und Jugendhilfe in erhöhter Alarmbereitschaft, stand doch mitunter nicht weniger als ihre bundeseinheitliche Rechtsgrundlage auf dem Spiel, sprich: auf der Agenda der Föderalismuskommission. Zum Schluss ist die Kommission (zumindest vorläufig) gescheitert. Folglich bleibt zwischen Bund und Ländern für die Jugendhilfe vorerst alles beim Alten. Gewissermaßen aus erster Hand ist in dieser Ausgabe ein Kommentar hierzu von Reinhard Wiesner, Herausgeber einer zentralen SGB VIII-Kommentare, nachzulesen.

Im Schatten der sich zuspitzenden Föderalismusdebatte und ihrer möglichen Folgen für die Jugendhilfe hat das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) seinen vorgezeichneten parlamentarischen Weg genommen. Die letzten Akte: Am 15. Dezember schloss der Vermittlungsausschuss das entsprechende Verfahren ohne Ergebnis ab. Zwei Tage später verweigerte der Bundesrat die Zustimmung und legte Einspruch ein. Noch am gleichen Tag wurde das Gesetz im Bundestag mit der sog. Kanzlermehrheit verabschiedet und wird nun nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im Januar 2005 in Kraft treten.

Föderalismuskommission gescheitert 

Kinder- und Jugendhilfegesetz bleibt Bundesgesetz

 Wie den Medien am vierten Adventswochenende zu entnehmen war, ist die Föderalismuskommission mit ihrem Auftrag, die Aufgaben von Bund und Ländern zu entflechten, gescheitert. Das bedeutet jedenfalls zunächst: Entwarnung für die Kinder- und Jugendhilfe.

Inhalt:

Wiesner, Reinhard:
Föderalismuskommission gescheitert
Fendrich, Sandra / Pothmann, Jens:
Anstieg der Neufälle bei den Hilfen zur Erziehung
van Santen, Eric:
Was wissen wir über das, was wir tun?
Gadow, Tina:
Transferleistungen für junge Menschen und Familien im Vergleich
Fendrich, Sandra:
Rückgang der internationalen Adoptionen?